Ein Zähler, der um keine Einwilligung bittet
Die meiste Analytik braucht ein Einwilligungsbanner, weil die meiste Analytik etwas auf dem Gerät des Besuchers ablegt: ein Cookie, einen Eintrag im lokalen Speicher, eine Kennung, die bis morgen überlebt. Genau dieses Ablegen regelt das europäische Recht am unmittelbarsten — und es macht ein Banner nötig, bevor überhaupt etwas geschieht.
Dieser Zähler legt auf dem Gerät nichts ab. Kein Cookie, keinen lokalen Speicher, nichts. Das lässt sich selbst nachprüfen: das Skript im Browser enthält keinen einzigen Verweis auf document.cookie, localStorage, sessionStorage oder IndexedDB, und das Zählerbild schickt keine Set-Cookie-Kopfzeile.
Wie ein Besucher trotzdem erkannt wird
Einen wiederkehrenden Besucher am selben Tag von einem neuen zu unterscheiden, braucht sonst eine Kennung. Hier geht es anders: die IP-Adresse geht zusammen mit einem geheimen Salz und dem heutigen Datum in einen Hash, und gespeichert wird nur dieser Hash. Die IP selbst steht nie in der Statistik.
Daraus folgen zwei Dinge, und das zweite ist das interessante.
Der Hash lässt sich nicht in eine Adresse zurückrechnen — das ist der Zweck. Weil das Salz aber täglich wechselt und nach kurzer Aufbewahrung gelöscht wird, ergibt derselbe Besucher am Montag und am Dienstag zwei Hashes, die sich nicht miteinander verknüpfen lassen. Auch von uns nicht. Es gibt keinen Weg, aus diesen Daten ein Profil über Tage hinweg zu bauen, weil das Material dafür nicht existiert.
Das ist eine Einschränkung, und sie ist gewollt. „Wiederkehrende Besucher in dreißig Tagen" ist eine Zahl, die dieser Dienst nicht zeigt und nicht wird zeigen können. Es ist dieselbe Entwurfsentscheidung, die das Zählen ohne Erlaubnisfrage möglich macht.
Was das für einen Seitenbetreiber heißt
Rechtsgrundlage für das Zählen selbst ist das berechtigte Interesse an einer Reichweitenmessung — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — und nicht die Einwilligung. Es gibt keinen Gerätezugriff, in den einzuwilligen wäre. Eine Seite, die sonst nichts einbindet, kann diesen Zähler ohne Banner betreiben.
Zwei ehrliche Einschränkungen. Erstens: trägt Ihre Seite Werbung, eingebettete Videos oder sonst etwas, das auf dem Gerät ablegt, brauchen Sie dafür ohnehin ein Banner, und die Anwesenheit des Zählers ändert daran nichts. Zweitens: dies beschreibt, wie die Software arbeitet und welche Daten sie hält. Es ist keine Rechtsberatung, und die Verantwortung für die Angaben auf Ihrer eigenen Seite bleibt Ihre. Die vollständigen Angaben samt Aufbewahrungsfristen stehen in der Datenschutzerklärung und auf der Seite zum Einbau, auf die jeder Zähler verweist.
Genau sagen lässt sich dagegen, was die Statistik enthält: Tagessummen, Länder und Städte auf Sammelebene, Seiten, Verweisquellen, Browser und Geräte, Stunden des Tages. Keine Adressen, keine Kennungen, keine Verknüpfung über Tage. Diese Liste ist mit Absicht kurz.