Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO gilt zwischen Ihnen als Verantwortlichem und dem Anbieter als Auftragsverarbeiter, sobald Sie den Zähler auf Ihrer Seite einbinden.
Wozu dieser Vertrag da ist
Wenn Sie den Zähler auf Ihrer Seite einbinden, werden dort personenbezogene Daten Ihrer Besucher erhoben. Sie entscheiden über Zweck und Mittel dieser Verarbeitung und sind damit Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten allein nach Ihrer Weisung und ist Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Für dieses Verhältnis verlangt Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwingend einen Vertrag. Das ist er. Sie brauchen ihn für Ihre eigene Dokumentation — insbesondere für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.
Speichern oder drucken Sie diese Seite. Sie trägt Fassungsnummer und Stand und ist damit die Fassung, die für Ihren Einsatzzeitraum gilt.
1. Parteien und Zustandekommen
1.1 Auftragsverarbeiter (nachfolgend „der Auftragnehmer“):
LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Poland, NIP: PL7252266190, REGON: 369859995, E-Mail: stats4u@lukaswojcik.com.
1.2 Verantwortlicher (nachfolgend „der Auftraggeber“) ist die natürliche oder juristische Person, die den von Stats4U bereitgestellten Zählercode auf einer von ihr betriebenen oder verantworteten Internetseite einbindet.
1.3 Dieser Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Zählercode einbindet, und gilt von diesem Zeitpunkt an. Er wird in elektronischer Form geschlossen; das genügt der Schriftform nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO.
1.4 Maßgeblich ist die jeweils unter www.stats4u.net/dpa veröffentlichte Fassung. Sie trägt Fassungsnummer und Stand. Der Auftraggeber ist gehalten, die für seinen Einsatzzeitraum geltende Fassung zu speichern.
1.5 Dieser Vertrag geht den Nutzungsbedingungen in allen Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Gegenstand ist die Erhebung, Auswertung und Bereitstellung von Zugriffszahlen für die Internetseite des Auftraggebers (Besucherzähler und Statistik).
2.2 Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Aggregieren, Löschen.
2.3 Zweck: Reichweitenmessung für die Internetseite des Auftraggebers und Darstellung der Ergebnisse auf der zugehörigen Statistikseite.
2.4 Dauer: auf unbestimmte Zeit, solange der Zählercode eingebunden ist. Die einzelnen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus Ziffer 11.
2.5 Ort der Verarbeitung: Server des Auftragnehmers in Łódź, Polen. Verarbeitungen außerhalb der Europäischen Union finden nur nach Maßgabe von Ziffer 12 statt.
3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
3.1 Kategorien betroffener Personen: Besucher der Internetseite des Auftraggebers sowie der Auftraggeber selbst, soweit er eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat.
3.2 Art der personenbezogenen Daten:
- IP-Adresse — zur Ermittlung von Land und Stadt und als Bestandteil des Tageshashes; nicht in der Statistik gespeichert, jedoch für 14 Tage im Zugriffsprotokoll des Webservers,
- Tageshash (gesalzen, 16 Byte) — Wiedererkennung eines Besuchers innerhalb eines Tages; Aufbewahrung 2 Tage,
- User-Agent — Browser, Betriebssystem, Erkennung automatischer Zugriffe; gespeichert wird nur das Auswertungsergebnis,
- aufgerufene Seitenadresse der Seite des Auftraggebers — Aufbewahrung 400 Tage,
- Verweisquelle — nur die Domain, Aufbewahrung 400 Tage,
- Spracheinstellung des Browsers — gespeichert wird nur das Auswertungsergebnis, Aufbewahrung 400 Tage,
- vom Auftraggeber ausgeschlossene IP-Adressen und -Bereiche — im Klartext, bis zur Rücknahme durch den Auftraggeber,
- Bezeichnungen und Tageszahlen von Ereignissen, die der Auftraggeber selbst festlegt — Aufbewahrung 400 Tage,
- E-Mail-Adresse des Zählerinhabers, soweit hinterlegt — ausschließlich zur Zusendung des Verwaltungslinks.
3.3 Der Zähler setzt keine Cookies und liest nichts aus dem Endgerät des Besuchers aus.
3.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Auftraggeber stellt durch die Gestaltung seiner Seitenadressen und Ereignisnamen sicher, dass solche Daten nicht übermittelt werden.
3.5 Die jederzeit aktuelle, aus der Konfiguration des Systems erzeugte Übersicht steht in der Datenschutzerklärung. Weicht sie von 3.2 ab, ist sie die genauere Angabe.
4. Weisungsrecht des Auftraggebers
4.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
4.2 Als dokumentierte Weisung gelten dieser Vertrag, die Nutzungsbedingungen sowie die vom Auftraggeber in den Einstellungen seines Zählers getroffenen Festlegungen — insbesondere Sichtbarkeit der Statistik, ausgeschlossene Adressen, Ereignisse und die hinterlegte E-Mail-Adresse.
4.3 Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform an stats4u@lukaswojcik.com unter Angabe seiner Zählernummer. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang.
4.4 Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Auftraggeber unverzüglich mit. Er darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.
4.5 Weisungen, deren Umsetzung dem Auftragnehmer technisch oder wirtschaftlich unmöglich oder unzumutbar ist, muss er nicht ausführen. Der Dienst wird unentgeltlich erbracht; Einzelanpassungen der Technik schuldet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag nach Ziffer 15 beenden.
5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur zu den in Ziffer 2 genannten Zwecken und gibt sie nicht für eigene Zwecke, für Werbung oder für die Bildung von Nutzerprofilen frei.
5.2 Er verkauft keine Daten und gibt keine Rohdaten an Dritte weiter, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt oder ihn nicht das Recht dazu verpflichtet.
5.3 Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO; sie sind in Anlage 1 beschrieben.
5.4 Er verpflichtet alle Personen, die weisungsgemäß Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Ziffer 6).
5.5 Er unterstützt den Auftraggeber nach Ziffer 8 und 9.
5.6 Er berichtigt, löscht oder schränkt die Verarbeitung der Daten auf Weisung des Auftraggebers ein.
5.7 Er hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt; eine Pflicht dazu nach Art. 37 DSGVO besteht nicht. Ansprechpartner in allen Fragen dieses Vertrags ist die unter 1.1 genannte Anschrift.
5.8 Der Auftragnehmer ist nicht in einem Drittland niedergelassen; ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist nicht zu benennen.
6. Vertraulichkeit
6.1 Der Auftragnehmer wahrt über die im Auftrag verarbeiteten Daten Verschwiegenheit, auch über das Ende dieses Vertrags hinaus.
6.2 Zugang zu den Daten haben nur Personen, die ihn zur Erfüllung des Auftrags benötigen. Zum Zeitpunkt des unter „Stand“ genannten Datums ist das ausschließlich der Inhaber des Auftragnehmers.
6.3 Weitere Personen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet und auf die einschlägigen Vorschriften hingewiesen.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Der Auftraggeber erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen.
7.2 Die zum Stand dieses Vertrags eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt.
7.3 Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, gibt er das mindestens 30 Tage vorher auf dieser Seite und im Blog bekannt. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen.
7.4 Widerspricht der Auftraggeber, kann der Auftragnehmer entweder von der Änderung absehen oder den Vertrag nach Ziffer 15 beenden. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fortführung des Dienstes ohne den beanstandeten Unterauftragsverarbeiter besteht nicht.
7.5 Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Datenschutzpflichten, die denen dieses Vertrags entsprechen, und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für dessen Verhalten verantwortlich.
7.6 Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Ziffer sind Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten in Anspruch nimmt, ohne dass diese Zugang zu den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten — etwa Strom, Netzanbindung oder Domainverwaltung.
8. Unterstützung bei Rechten betroffener Personen
8.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten.
8.2 Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet er sie an den Auftraggeber weiter, soweit sich dieser aus dem Anliegen ergibt, und beantwortet den Antrag nicht selbst.
8.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, die Rechte betroffener Personen zu wahren. Der Auftragnehmer erteilt Auskünfte nur auf Weisung.
8.4 Die Möglichkeiten der Unterstützung sind durch die Beschaffenheit der Daten begrenzt: die Statistik enthält keine IP-Adressen, die Tageshashes sind gesalzen und der Salt wird nach 2 Tagen gelöscht. Danach lässt sich ein Datensatz einer betroffenen Person nicht mehr zuordnen. Der Auftragnehmer ist nach Art. 11 Abs. 2 DSGVO nicht verpflichtet, allein zur Erfüllung eines Antrags zusätzliche Daten zu erheben.
9. Unterstützung bei Sicherheit, Meldungen und Folgenabschätzung
9.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit dem Auftraggeber die dafür nötigen Angaben nicht selbst vorliegen.
9.2 Wird dem Auftragnehmer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, unterrichtet er den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahl der Datensätze, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
9.3 Die Meldung erfolgt an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse. Hat der Auftraggeber keine hinterlegt, gibt der Auftragnehmer die Verletzung auf www.stats4u.net bekannt. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass eine erreichbare Adresse hinterlegt ist, wenn er auf eine unmittelbare Benachrichtigung Wert legt.
9.4 Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und die Benachrichtigung betroffener Personen nach Art. 34 DSGVO obliegen dem Auftraggeber.
9.5 Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO führt der Auftraggeber durch. Der Auftragnehmer stellt dafür die Angaben aus diesem Vertrag, aus Anlage 1 und aus der Datenschutzerklärung zur Verfügung.
10. Nachweise und Überprüfungen
10.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlich sind.
10.2 Der Nachweis wird vorrangig durch diesen Vertrag, durch Anlage 1 und durch die aus der Systemkonfiguration erzeugte Übersicht in der Datenschutzerklärung geführt. Ergänzende Auskünfte erteilt der Auftragnehmer auf Anfrage in Textform.
10.3 Überprüfungen vor Ort sind nach vorheriger Abstimmung, mit angemessener Vorankündigung von mindestens vier Wochen, während der üblichen Geschäftszeiten und höchstens einmal jährlich möglich. Der Auftragnehmer kann Prüfer ablehnen, die mit ihm im Wettbewerb stehen.
10.4 Der Dienst wird unentgeltlich erbracht. Der Aufwand für Überprüfungen, die über 10.2 hinausgehen, ist vom Auftraggeber zu tragen. Das gilt nicht, wenn die Überprüfung durch einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Verstoß veranlasst ist.
10.5 Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
11. Löschung, Aufbewahrung und Rückgabe
11.1 Der Auftragnehmer löscht die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Beendigung dieses Vertrags. Auf Weisung des Auftraggebers gibt er sie stattdessen heraus; der Auftraggeber erhält die Angaben in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
11.2 Unabhängig davon läuft das Löschen fortlaufend: Tageshashes nach 2 Tagen, aggregierte Auswertungen nach 400 Tagen, Einträge im Zugriffsprotokoll des Webservers nach 14 Tagen.
11.3 Die Weisung nach 11.1 ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung zu erteilen. Danach darf der Auftragnehmer löschen, ohne den Auftraggeber erneut aufzufordern.
11.4 Der Auftragnehmer darf Daten aufbewahren, soweit das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats ihn dazu verpflichtet. Er unterrichtet den Auftraggeber darüber.
11.5 Aggregierte Zahlen ohne Personenbezug — insbesondere der Gesamtzählerstand — sind von der Löschpflicht nicht erfasst.
12. Übermittlung in Drittländer
12.1 Die Verarbeitung findet in Polen und damit innerhalb der Europäischen Union statt.
12.2 Eine Übermittlung in ein Drittland findet nur statt, soweit sie in Anlage 2 ausgewiesen ist, und nur auf einer Grundlage nach Kapitel V DSGVO — Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder Standardvertragsklauseln.
12.3 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber, bevor er eine neue Übermittlung in ein Drittland aufnimmt; Ziffer 7.3 gilt entsprechend.
13. Pflichten des Auftraggebers
13.1 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung allein verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und, soweit erforderlich, für das Einholen einer Einwilligung.
13.2 Er unterrichtet die betroffenen Personen nach Art. 13 DSGVO. Einen fertigen Textbaustein stellt der Auftragnehmer unter Datenschutztext für Ihre Seite bereit.
13.3 Er führt, soweit er dazu verpflichtet ist, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO.
13.4 Er stellt sicher, dass über Seitenadressen, Ereignisnamen und sonstige Felder keine personenbezogenen Daten und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden.
13.5 Er beurteilt eigenverantwortlich, ob die von ihm gewählte Sichtbarkeit seiner Statistikseite mit seinen Pflichten vereinbar ist.
13.6 Er teilt dem Auftragnehmer Änderungen mit, die für die Auftragsverarbeitung erheblich sind.
14. Haftung und Freistellung
14.1 Für Schäden, die einer betroffenen Person durch eine Verarbeitung entstehen, gilt Art. 82 DSGVO. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber betroffenen Personen wird durch diesen Vertrag nicht ausgeschlossen.
14.2 Im Verhältnis der Parteien zueinander trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, für die Rechtsgrundlage, für die Unterrichtung der betroffenen Personen und für den Inhalt seiner Weisungen.
14.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die betroffene Personen, Aufsichtsbehörden oder sonstige Dritte gegen den Auftragnehmer geltend machen, weil eine Rechtsgrundlage fehlte, weil die Unterrichtung nach Art. 13 DSGVO unterblieben oder unzureichend war, weil eine erforderliche Einwilligung fehlte, weil der Auftraggeber gegen Ziffer 13 verstoßen hat oder weil eine Weisung des Auftraggebers rechtswidrig war. Die Freistellung umfasst Schadensersatz, Geldbußen, Verfahrenskosten und die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
14.4 Hat der Auftragnehmer nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO für den gesamten Schaden gehaftet, kann er nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO beim Auftraggeber Rückgriff nehmen, soweit dieser für den Schaden verantwortlich ist.
14.5 Im Übrigen gilt § 7 der Nutzungsbedingungen. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag sind nach Maßgabe jener Regelung beschränkt, soweit das Gesetz eine Beschränkung zulässt; die Haftung für Vorsatz und die Haftung nach Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleiben unberührt.
14.6 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, greift die Freistellung nach 14.3 nur, soweit er die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
15. Laufzeit und Beendigung
15.1 Dieser Vertrag läuft, solange der Zählercode eingebunden ist, und endet mit dem Nutzungsverhältnis nach den Nutzungsbedingungen.
15.2 Der Auftraggeber beendet ihn, indem er den Code von seinen Seiten entfernt.
15.3 Der Auftragnehmer kann ihn jederzeit ohne Frist beenden; die Pflichten aus Ziffer 6 und Ziffer 11 bleiben bestehen.
15.4 Der Auftraggeber kann den Vertrag außerdem beenden, wenn der Auftragnehmer einer Weisung nicht nachkommt (Ziffer 4.5) oder wenn er einem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprochen hat (Ziffer 7.4).
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen dieses Vertrags werden auf dieser Seite mit neuer Fassungsnummer veröffentlicht und im Blog bekanntgegeben. Wer mit einer Änderung nicht einverstanden ist, beendet den Vertrag nach Ziffer 15.2.
16.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung.
16.3 Es gilt das Recht der Republik Polen. Gerichtsstand ist Łódź, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.
16.4 Dieser Vertrag liegt in deutscher, englischer und polnischer Fassung vor. Für Auftraggeber, die in einer dieser Sprachen angesprochen werden, ist die jeweilige Fassung verbindlich; für alle übrigen Sprachfassungen die englische.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Beschrieben ist, was eingerichtet ist — nicht, was wünschenswert wäre. Der Dienst läuft auf einem einzelnen Rechner in den Räumen des Auftragnehmers; die Maßnahmen sind daran ausgerichtet.
Vertraulichkeit
- Zutritt: der Server steht in den nicht öffentlich zugänglichen Räumen des Auftragnehmers.
- Zugang: Anmeldung an der Kommandozeile ausschließlich über SSH mit Schlüsselpaar; die Datenbank nimmt keine Verbindungen von außerhalb des Rechners an.
- Zugriff: Zugang zu den Daten hat nur der Inhaber des Auftragnehmers (Ziffer 6.2). Der Verwaltungsbereich ist mit einem Kennwort geschützt, das als bcrypt-Hash gespeichert ist.
- Zugangsdaten und Schlüssel liegen außerhalb des über das Netz erreichbaren Verzeichnisses und sind über HTTP nicht abrufbar.
- Trennung: die Daten jedes Zählers sind über seine Nummer getrennt. Der Tageshash enthält die Zählernummer — derselbe Besucher lässt sich auf zwei verschiedenen Seiten nicht als dieselbe Person erkennen.
- Pseudonymisierung: die IP-Adresse wird nicht in der Statistik gespeichert, sondern geht in einen gesalzenen Tageshash ein. Der Salt wechselt täglich und wird nach 2 Tagen gelöscht; danach ist der Hash keiner IP-Adresse mehr zuzuordnen.
Integrität
- Übertragung: alle Seiten und der Zählerabruf laufen ausschließlich über HTTPS mit gültigem Zertifikat.
- Eingaben werden über vorbereitete Anweisungen an die Datenbank übergeben; Ausgaben werden maskiert.
- Das Formular für Anfragen ist gegen automatisierte Einsendungen geschützt.
- Änderungen am Programmcode werden versioniert protokolliert.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Der Datenbestand wird gesichert; die Sicherungen liegen außerhalb des über das Netz erreichbaren Verzeichnisses.
- Es besteht keine zugesicherte Verfügbarkeit und kein Anspruch auf Wiederherstellung (§ 3.2, § 7.5 der Nutzungsbedingungen). Der Auftraggeber ist gehalten, Zahlen, auf die er angewiesen ist, selbst zu sichern.
- Ein nächtlicher Lauf löscht abgelaufene Daten nach den Fristen aus Ziffer 11.2.
Überprüfung und Bewertung
- Die Angaben zur Verarbeitung in der Datenschutzerklärung werden aus der Konfiguration des Systems erzeugt und gehen deshalb nicht auseinander, wenn sich die Technik ändert.
- Auftragskontrolle: Unterauftragsverarbeiter nur nach Ziffer 7 und nur nach Anlage 2.
- Die Maßnahmen werden fortgeschrieben; maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung dieser Anlage.
Anlage 2 — Unterauftragsverarbeiter
Stand 19. August 2026. Ein Unterauftragsverarbeiter steht hier, wenn er Zugang zu Daten aus dem Auftrag erhalten kann.
Für den Zähler auf der Seite des Auftraggebers
- Keiner. Die im Auftrag erhobenen Zählerdaten verlassen den Server des Auftragnehmers in Łódź nicht. Sie werden nicht an Dritte übermittelt, nicht in einer fremden Wolke gespeichert und nicht in ein Drittland übertragen.
Nur für Nebenleistungen gegenüber dem Auftraggeber selbst — nicht für Daten seiner Besucher:
- Namecheap, Inc. / PrivateEmail (USA) — Versand des Verwaltungslinks an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse. Betroffen ist nur diese Adresse. Grundlage der Übermittlung: Standardvertragsklauseln. Wer keine Adresse hinterlegt, ist nicht betroffen.
- Telegram FZ-LLC (Vereinigte Arabische Emirate) — Weiterleitung von Einsendungen aus dem Anfrageformular an den Auftragnehmer. Betroffen sind nur die Angaben, die der Absender selbst in das Formular schreibt. Grundlage: Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wer das Formular nicht benutzt, ist nicht betroffen.
Auf den Seiten von www.stats4u.net selbst — betrifft Besucher dieser Seiten, nicht die Besucher des Auftraggebers:
- Google Ireland Limited — Werbung auf den Statistikseiten, Einwilligungsverwaltung und Schutz des Anfrageformulars vor automatisierten Einsendungen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
- MousePlayer — Aufzeichnung von Sitzungen auf www.stats4u.net, nur nach Einwilligung. Auf den Seiten des Auftraggebers läuft diese Aufzeichnung nicht.
Diese Liste wird fortgeschrieben. Änderungen werden nach Ziffer 7.3 mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.
Stand
Fassung 1.0, Stand 19. August 2026. Frühere Fassungen werden nicht vorgehalten; wer eine Fassung dokumentieren möchte, speichert oder druckt diese Seite.