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Datenschutztext zum Einbinden

Wer den Zähler einbindet, muss seinen Besuchern sagen, was dabei passiert. Hier steht es – als Absatz zum Kopieren, und daneben die Angaben, die in ein Verarbeitungsverzeichnis gehören.

Der Absatz für Ihre Datenschutzerklärung

Allgemeine Fassung. Rufen Sie diese Seite über den Verwaltungslink Ihres Zählers auf, dann steht Ihre Zählernummer darin und der Absatz passt zu Ihren Einstellungen.

Besucherzähler

Diese Website benutzt den Besucherzähler Stats4U (stats4u.net, LW IT Solutions Company, Łódź, Polen). Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser ein Zählbild von stats4u.net und übermittelt dabei technisch bedingt seine IP-Adresse, die Browserkennung und die Adresse der aufgerufenen Seite.

Die IP-Adresse dient dazu, Land und Stadt grob zu bestimmen und einen Tageshash zu bilden, mit dem ein Besucher innerhalb eines Tages nur einmal gezählt wird. In der Statistik wird sie nicht gespeichert. Der Tageshash entsteht mit einem geheimen Salz, das täglich wechselt und nach 2 Tagen gelöscht wird; danach lässt er sich niemandem mehr zuordnen. Im Zugriffsprotokoll des Webservers steht die IP-Adresse bis zu 14 Tage.

Der Zähler setzt keine Cookies und liest nichts aus Ihrem Gerät aus. Gespeichert werden Summen je Tag: Aufrufe, Besucher, Land, Browser, Betriebssystem, Sprache, die aufgerufenen Seiten dieser Website und die Domain der verweisenden Seite. Sie werden 400 Tage aufbewahrt. Die Verarbeitung findet in Polen statt; Daten werden nicht in Drittländer übermittelt. Für die Dauer eines Besuchs steht zusätzlich eine Zeile in der Live-Liste „Wer ist gerade auf der Seite“: Land, Stadt, die gerade geöffnete Seite, Browser, Betriebssystem, Geräteart und Sprache. Sie wird beim nächsten nächtlichen Aufräumen gelöscht. Solange die Seite offen ist, meldet sich der Zähler etwa einmal je Minute, damit diese Zeile nicht vorzeitig altert; übertragen wird dabei nur die Zählernummer, gespeichert wird nichts Zusätzliches.

Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Datenschutzerklärung von Stats4U: https://www.stats4u.net/privacy

Was beim Zählen erhoben wird

Diese Übersicht wird aus der Konfiguration des Systems erzeugt und beschreibt den tatsächlichen Stand.

AngabeWozuGespeichertAufbewahrung
IP-AdresseLand und Stadt ermitteln; geht in den Tageshash einnicht in der Zählstatistik, aber im BetriebsprotokollServer- und Betriebsprotokoll je 14 Tage
Tageshash (gesalzen)einen Besucher innerhalb eines Tages einmal zählenja, 16 Byte2 Tage
User-AgentBrowser, Betriebssystem, Bot-Erkennungnein, nur die Auswertung
Seiten-URLmeistbesuchte Seitenja400 Tage
Verweisquellewoher Besucher kommennur die Domain400 Tage
Sprache des BrowsersSprachverteilungnur die Auswertung400 Tage
Ausgeschlossene Adresseneigene Besuche des Betreibers nicht mitzählennur auf Wunsch, im Klartextbis zur Rücknahme
Ereignissezählen, was Besucher getan haben (Klick, Formular)nur Name und Anzahl je Tag400 Tage
Seitenwechselwelche Seite auf welche folgt (standardmäßig an, abschaltbar)nur die Paare und ihre Anzahl je Tag400 Tage
Verweildauerwie lange eine Seite sichtbar warnur eine von sechs Stufen, je Tag gezählt400 Tage
Scrolltiefewie weit die Seite zu sehen warnur das erreichte Viertel, je Tag gezählt400 Tage
Letzte Seite eines Besuchswo Besucher aufhörennur die Adresse und ihre Anzahl je Tag400 Tage
Einstiegsseitewelche Seite ein Besuch zuerst zeigte, nach Herkunftsartnur die Adresse und ihre Anzahl je Tag400 Tage
Verweildauer je Seitewelche Seite die Leser hältnur Summe und Anzahl je Adresse und Tag400 Tage
Ladezeitwie lange die gezählte Seite zum Laden brauchtenur eine von fünf Stufen, je Tag gezählt400 Tage
Bildschirmauflösungwelche Auflösung der Bildschirm hatnur der Wert und seine Anzahl je Tag400 Tage
Fenstergrößewie breit das Browserfenster warnur eines von sieben Bändern, je Tag gezählt400 Tage
GerätepixelAuflösung mal Pixelverhältnisnur der Wert und seine Anzahl je Tag400 Tage

Der Tageshash wird aus IP, User-Agent, Zähler-Nummer, Datum und einem geheimen Salz gebildet, das jeden Tag wechselt und nach 2 Tagen gelöscht wird. Danach lässt sich auch mit bekannter IP nicht mehr nachrechnen, welcher Hash zu wem gehörte. Weil die Zähler-Nummer eingeht, ist derselbe Besucher auf zwei verschiedenen Seiten nicht als derselbe erkennbar.

Verweildauer, Scrolltiefe und letzte Seite werden ohne jede Kennung gemessen. Der Zähler liest dafür nichts aus dem Gerät aus: Er misst seine eigene Laufzeit und die Rollposition des Fensters, rechnet daraus eine Stufe und eine Prozentzahl und schickt nur diese beiden. Die Höhe des Fensters bleibt für diese Messungen im Browser. Die letzte Seite eines Besuchs erfordert überhaupt keine zusätzliche Erhebung; sie fällt beim nächtlichen Aufräumen der Online-Liste ab. Die Einstiegsseite fällt ebenso nebenbei ab: der Zählpfad legt ohnehin eine Zeile an, und ist sie neu, war es der erste Aufruf des Besuchs. Die Ladezeit stammt aus der Messung, die der Browser über SEINE EIGENE Anfrage an die gezählte Seite geführt hat — kein Merkmal Ihres Geräts. Seit dem 27.08.2026 kommen drei Angaben dazu, die der Zähler tatsächlich vom Gerät abfragt: die Bildschirmauflösung, die Breite des Browserfensters und das Pixelverhältnis. Das ist ein Zugriff auf Ihre Endeinrichtung und nicht mit den Messungen davor zu verwechseln — der Betreiber hat sich dafür entschieden, weil Seitenbetreiber wissen wollen, für welche Bildschirme sie gestalten. Gespeichert wird auch hier nur eine Anzahl je Tag: Auflösung und Gerätepixel als Wert, die Fenstergröße nur als eines von sieben Bändern, weil eine genaue Fenstergröße ein Wiedererkennungsmerkmal wäre.

Der Zähler setzt keine Cookies und liest nichts aus dem Gerät aus. Auf stats4u.net selbst wird ein Sitzungs-Cookie nur gesetzt, wenn Sie einen Zähler anlegen oder umstellen.

E-Mail-Adresse des Zähler-Inhabers. Bei Zählern aus der Zeit vor 2026 ist teilweise eine hinterlegt; wer im Assistenten eine angibt, tut das freiwillig. Sie dient einem einzigen Zweck: auf Anforderung den Verwaltungslink an genau diese Adresse zu schicken – eine andere lässt sich nicht angeben. Sie wird im Klartext gespeichert, nicht weitergegeben und nicht für Werbung benutzt. Eine automatische Löschfrist gibt es nicht; im Besitzerkasten der eigenen Statistik lässt sie sich jederzeit selbst entfernen, sonst auf Anfrage über das Supportformular.

Auf der Startseite und auf den Statistikseiten wird Werbung von Google AdSense ausgeliefert. Auf dem Blog wird Werbung von Google AdSense ausgeliefert. Dafür fragt eine Einwilligungsschicht Ihre Zustimmung ab.

Rechtsgrundlage für die Zählung ist das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers an einer Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Wer den Zähler auf seiner Seite einbindet, ist für die dort erhobenen Daten verantwortlich; Stats4U verarbeitet sie in seinem Auftrag.

LW IT Solutions Company Lukas Wójcik
al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Poland
stats4u@lukaswojcik.com

Angaben nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Gegenstand
Reichweitenmessung für die Website, auf der der Zähler eingebunden ist.
Dauer
Solange der Zähler eingebunden ist; danach gelten die unten genannten Löschfristen.
Art und Zweck
Erheben, Zusammenfassen und Anzeigen von Zugriffszahlen.
Art der Daten
IP-Adresse (verarbeitet, in der Statistik nicht gespeichert), Browserkennung, Adresse der aufgerufenen Seite, Verweisquelle (nur die Domain), Browsersprache.
Betroffene Personen
Besucher der Website, auf der der Zähler eingebunden ist.
Ort der Verarbeitung
Polen (EU). Keine Übermittlung in Drittländer.
Unterauftragnehmer
Für die Zählung keine. Land und Stadt werden auf demselben Server aus einer örtlichen Datenbank bestimmt, es wird kein fremder Dienst befragt.
Löschfristen
Tageshash 2 Tage, Zugriffsprotokoll des Webservers 14 Tage, Tagessummen 400 Tage.
Technische Maßnahmen
Auslieferung nur über HTTPS. Kein Cookie. Das Salz des Tageshashes wechselt täglich und wird nach 2 Tagen gelöscht. Die Zählernummer geht in den Hash ein: derselbe Besucher ist auf zwei verschiedenen Websites nicht als derselbe erkennbar.
Rechte der Betroffenen
Auskunft und Löschung über das Supportformular. Nach 2 Tagen ist eine Zuordnung technisch nicht mehr möglich, weil das Salz dann gelöscht ist – auch nicht durch den Betreiber.

Was hier nicht steht

Das ist keine Rechtsberatung. Der Text beschreibt, was dieser Dienst tut; ob er für Ihre Seite ausreicht, entscheidet Ihre Rechtsordnung und Ihr Anwalt.

Ein unterschriebener Auftragsverarbeitungsvertrag wird zurzeit nicht angeboten. Wenn Ihre Aufsichtsbehörde oder Ihr Arbeitgeber einen verlangt, ist dieser Zähler für Sie derzeit nicht die richtige Wahl – das offen zu sagen ist ehrlicher, als Ihnen ein Papier zu geben, das niemand unterschrieben hat.