Datenschutz für Ihre Seite
Wer den Zähler einbindet, muss seinen Besuchern sagen, was dabei passiert. Hier steht es – als Absatz zum Kopieren, und daneben die Angaben, die in ein Verarbeitungsverzeichnis gehören.
Der Absatz für Ihre Datenschutzerklärung
Allgemeine Fassung. Rufen Sie diese Seite über den Verwaltungslink Ihres Zählers auf, dann steht Ihre Zählernummer darin und der Absatz passt zu Ihren Einstellungen.
Besucherzähler Diese Website benutzt den Besucherzähler Stats4U (stats4u.net, LW IT Solutions Company, Łódź, Polen). Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser ein Zählbild von stats4u.net und übermittelt dabei technisch bedingt seine IP-Adresse, die Browserkennung und die Adresse der aufgerufenen Seite. Die IP-Adresse dient dazu, Land und Stadt grob zu bestimmen und einen Tageshash zu bilden, mit dem ein Besucher innerhalb eines Tages nur einmal gezählt wird. In der Statistik wird sie nicht gespeichert. Der Tageshash entsteht mit einem geheimen Salz, das täglich wechselt und nach 2 Tagen gelöscht wird; danach lässt er sich niemandem mehr zuordnen. Im Zugriffsprotokoll des Webservers steht die IP-Adresse bis zu 14 Tage. Der Zähler setzt keine Cookies und liest nichts aus Ihrem Gerät aus. Gespeichert werden Summen je Tag: Aufrufe, Besucher, Land, Browser, Betriebssystem, Sprache, die aufgerufenen Seiten dieser Website und die Domain der verweisenden Seite. Sie werden 400 Tage aufbewahrt. Die Verarbeitung findet in Polen statt; Daten werden nicht in Drittländer übermittelt. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Datenschutzerklärung von Stats4U: https://www.stats4u.net/privacy
Was beim Zählen erhoben wird
Diese Übersicht wird aus der Konfiguration des Systems erzeugt und beschreibt den tatsächlichen Stand.
| Angabe | Wozu | Gespeichert | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| IP-Adresse | Land und Stadt ermitteln; geht in den Tageshash ein | nicht in der Statistik | im Serverprotokoll 14 Tage |
| Tageshash (gesalzen) | einen Besucher innerhalb eines Tages einmal zählen | ja, 16 Byte | 2 Tage |
| User-Agent | Browser, Betriebssystem, Bot-Erkennung | nein, nur die Auswertung | – |
| Seiten-URL | meistbesuchte Seiten | ja | 400 Tage |
| Verweisquelle | woher Besucher kommen | nur die Domain | 400 Tage |
| Sprache des Browsers | Sprachverteilung | nur die Auswertung | 400 Tage |
Der Tageshash wird aus IP, User-Agent, Zähler-Nummer, Datum und einem geheimen Salz gebildet, das jeden Tag wechselt und nach 2 Tagen gelöscht wird. Danach lässt sich auch mit bekannter IP nicht mehr nachrechnen, welcher Hash zu wem gehörte. Weil die Zähler-Nummer eingeht, ist derselbe Besucher auf zwei verschiedenen Seiten nicht als derselbe erkennbar.
Der Zähler setzt keine Cookies und liest nichts aus dem Gerät aus. Auf stats4u.net selbst wird ein Sitzungs-Cookie nur gesetzt, wenn Sie einen Zähler anlegen oder umstellen.
E-Mail-Adresse des Zähler-Inhabers. Bei Zählern aus der Zeit vor 2026 ist teilweise eine hinterlegt; neue werden zurzeit nicht erhoben. Sie dient einem einzigen Zweck: auf Anforderung den Verwaltungslink an genau diese Adresse zu schicken – eine andere lässt sich nicht angeben. Sie wird im Klartext gespeichert, nicht weitergegeben und nicht für Werbung benutzt. Eine automatische Löschfrist gibt es nicht; auf Anfrage über das Supportformular wird sie entfernt.
Auf den Statistikseiten wird Werbung von Google AdSense ausgeliefert. Dafür fragt eine Einwilligungsschicht Ihre Zustimmung ab. Die Startseite und der Blog sind werbefrei.
Rechtsgrundlage für die Zählung ist das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers an einer Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wer den Zähler auf seiner Seite einbindet, ist für die dort erhobenen Daten verantwortlich; Stats4U verarbeitet sie in seinem Auftrag.
LW IT Solutions Company Lukas Wójcik
al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Poland
stats4u@lukaswojcik.com
Angaben nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
- Gegenstand
- Reichweitenmessung für die Website, auf der der Zähler eingebunden ist.
- Dauer
- Solange der Zähler eingebunden ist; danach gelten die unten genannten Löschfristen.
- Art und Zweck
- Erheben, Zusammenfassen und Anzeigen von Zugriffszahlen.
- Art der Daten
- IP-Adresse (verarbeitet, in der Statistik nicht gespeichert), Browserkennung, Adresse der aufgerufenen Seite, Verweisquelle (nur die Domain), Browsersprache.
- Betroffene Personen
- Besucher der Website, auf der der Zähler eingebunden ist.
- Ort der Verarbeitung
- Polen (EU). Keine Übermittlung in Drittländer.
- Unterauftragnehmer
- Für die Zählung keine. Land und Stadt werden auf demselben Server aus einer örtlichen Datenbank bestimmt, es wird kein fremder Dienst befragt.
- Löschfristen
- Tageshash 2 Tage, Zugriffsprotokoll des Webservers 14 Tage, Tagessummen 400 Tage.
- Technische Maßnahmen
- Auslieferung nur über HTTPS. Kein Cookie. Das Salz des Tageshashes wechselt täglich und wird nach 2 Tagen gelöscht. Die Zählernummer geht in den Hash ein: derselbe Besucher ist auf zwei verschiedenen Websites nicht als derselbe erkennbar.
- Rechte der Betroffenen
- Auskunft und Löschung über das Supportformular. Nach 2 Tagen ist eine Zuordnung technisch nicht mehr möglich, weil das Salz dann gelöscht ist – auch nicht durch den Betreiber.
Was hier nicht steht
Das ist keine Rechtsberatung. Der Text beschreibt, was dieser Dienst tut; ob er für Ihre Seite ausreicht, entscheidet Ihre Rechtsordnung und Ihr Anwalt.
Ein unterschriebener Auftragsverarbeitungsvertrag wird zurzeit nicht angeboten. Wenn Ihre Aufsichtsbehörde oder Ihr Arbeitgeber einen verlangt, ist dieser Zähler für Sie derzeit nicht die richtige Wahl – das offen zu sagen ist ehrlicher, als Ihnen ein Papier zu geben, das niemand unterschrieben hat.