Diese Erklärung beschreibt, welche Daten beim Zählen und beim Besuch dieser Seiten verarbeitet werden, auf welcher Grundlage und wie lange.
Kurz gefasst
Der Zähler setzt keine Cookies und liest standardmäßig nichts aus Ihrem Gerät aus. Nur wo der Seitenbetreiber es einschaltet, fragt sein Skript drei Werte ab — die Bildschirmauflösung, die Breite des Browserfensters und das Pixelverhältnis; siehe 3. Die IP-Adresse wird nicht in der Statistik gespeichert; sie geht in einen gesalzenen Tageshash ein, dessen Salz nach 2 Tagen gelöscht wird.
Es werden keine Werbeprofile gebildet und keine Rohdaten verkauft oder an Dritte weitergegeben. Weil die Zählernummer in den Hash eingeht, lässt sich derselbe Besucher auf zwei verschiedenen Seiten nicht als dieselbe Person erkennen.
Die Übersicht weiter unten wird aus der Konfiguration des Systems erzeugt, nicht von Hand gepflegt. Sie beschreibt damit den tatsächlichen Stand und nicht die Absicht.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung auf den Seiten von www.stats4u.net ist:
LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Poland, NIP: PL7252266190, REGON: 369859995. E-Mail: stats4u@lukaswojcik.com. Weitere Angaben stehen im Impressum.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; eine Pflicht dazu nach Art. 37 DSGVO besteht nicht. Anfragen richten Sie an die vorstehende Adresse oder über das Anfrageformular, das auf jeder Seite erreichbar ist.
2. Zwei Vorgänge, die auseinanderzuhalten sind
Diese Erklärung betrifft zwei verschiedene Dinge. Wer wofür verantwortlich ist, ist dabei nicht dasselbe.
2.1 Der Zähler auf einer fremden Seite. Bindet ein Webmaster den Zähler auf seiner Seite ein, ist er der Verantwortliche für die dort erhobenen Daten. Er entscheidet, ob und wie gezählt wird, und er muss seine Besucher darüber unterrichten. Stats4U verarbeitet diese Daten allein in seinem Auftrag und ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag.
2.2 Der Besuch von www.stats4u.net selbst. Für alles, was auf diesen Seiten geschieht — Aufruf der Startseite, Erzeugen eines Zählers, Abruf einer Statistikseite, Anfrageformular —, ist der unter 1. genannte Betreiber selbst Verantwortlicher. Das steht unter 5.
Wenn Sie hier gelandet sind, weil Sie auf einer fremden Seite ein Zählerbild gesehen haben: Abschnitt 3 und 4 betreffen Sie. Der Betreiber jener Seite ist Ihr Ansprechpartner; er kann uns anweisen, Ihre Daten zu löschen.
3. Was der Zähler erhebt
Was beim Zählen erhoben wird
Diese Übersicht wird aus der Konfiguration des Systems erzeugt und beschreibt den tatsächlichen Stand.
| Angabe | Wozu | Gespeichert | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| IP-Adresse | Land und Stadt ermitteln; geht in den Tageshash ein | nicht in der Zählstatistik, aber im Betriebsprotokoll | Server- und Betriebsprotokoll je 14 Tage |
| Tageshash (gesalzen) | einen Besucher innerhalb eines Tages einmal zählen; die Meldung beim Verlassen der Seite nur von gezählten Besuchern annehmen; ein erreichtes Ziel je Besucher und Tag einmal zählen | ja, 16 Byte | 2 Tage |
| Online-Zeile eines Besuchs | Anzeige „jetzt online“, letzte Seite und Einstiegsseite, Merkmale für Ziele | Tageshash mit Land, Stadt, zuletzt aufgerufener Seite, Browser, Betriebssystem, Gerät, Sprache, Verweis-Domain und Einstiegsseite | bis zum nächtlichen Aufräumen, spätestens rund 25 Stunden nach dem letzten Aufruf |
| User-Agent | Browser, Betriebssystem, Bot-Erkennung | nein, nur die Auswertung | – |
| Seiten-URL | meistbesuchte Seiten | ja | 400 Tage |
| Verweisquelle | woher Besucher kommen | nur die Domain | 400 Tage |
| Sprache des Browsers | Sprachverteilung | nur die Auswertung | 400 Tage |
| Ausgeschlossene Adressen | eigene Besuche des Betreibers nicht mitzählen | nur auf Wunsch, im Klartext | bis zur Rücknahme |
| Ereignisse | zählen, was Besucher getan haben (Klick, Formular) | nur Name und Anzahl je Tag; Namen mit Personenbezug werden abgewiesen | 400 Tage |
| Ziele | zählen, wie viele Besucher ein vom Betreiber festgelegtes Ziel (Ereignis oder Seite) erreicht haben, und woher sie kamen | je Ziel und Tag die Zahl der Besucher und der Auslösungen, je Merkmal (Land, Gerät, Browser, Betriebssystem, Sprache, Verweis-Domain, Einstiegsseite) eine Anzahl | 400 Tage |
| Umfragen | Stimmen zählen; eine Stimme je Besucher, Umfrage und Tag | je Antwort und Tag eine Anzahl, auch je Land und Geräteart; der Tageshash ohne die Antwort | Zahlen bis zur Löschung der Umfrage; Tageshash 2 Tage |
| Prüfsumme der Adresse (gesalzen) | Missbrauch begrenzen: Anfragen je Adresse und Stunde zählen (Ereignisse, Verweildauer, Gerätewerte, fehlgeschlagene Passworteingaben und Löschversuche) | ja, mit den Zeiten der letzten Stunde, in einer Datei | etwa 2 Stunden; gelöscht beim nächsten Aufräumen |
| Seitenwechsel | welche Seite auf welche folgt (standardmäßig an, abschaltbar) | nur die Paare und ihre Anzahl je Tag | 400 Tage |
| Verweildauer | wie lange eine Seite sichtbar war | nur eine von sechs Stufen, je Tag gezählt | 400 Tage |
| Scrolltiefe | wie weit die Seite zu sehen war | nur das erreichte Viertel, je Tag gezählt | 400 Tage |
| Letzte Seite eines Besuchs | wo Besucher aufhören | nur die Adresse und ihre Anzahl je Tag | 400 Tage |
| Einstiegsseite | welche Seite ein Besuch zuerst zeigte, nach Herkunftsart | nur die Adresse und ihre Anzahl je Tag | 400 Tage |
| Verweildauer je Seite | welche Seite die Leser hält | nur Summe und Anzahl je Adresse und Tag | 400 Tage |
| Ladezeit | wie lange die gezählte Seite zum Laden brauchte | nur eine von fünf Stufen, je Tag gezählt | 400 Tage |
| Bildschirmauflösung | welche Auflösung der Bildschirm hat | nur der Wert und seine Anzahl je Tag | 400 Tage |
| Fenstergröße | wie breit das Browserfenster war | nur eines von sieben Bändern, je Tag gezählt | 400 Tage |
| Gerätepixel | Auflösung mal Pixelverhältnis | nur der Wert und seine Anzahl je Tag | 400 Tage |
Der Tageshash wird aus IP, User-Agent, Zähler-Nummer, Datum und einem geheimen Salz gebildet, das jeden Tag wechselt und nach 2 Tagen gelöscht wird. Danach lässt sich auch mit bekannter IP nicht mehr nachrechnen, welcher Hash zu wem gehörte. Weil die Zähler-Nummer eingeht, ist derselbe Besucher auf zwei verschiedenen Seiten nicht als derselbe erkennbar.
Verweildauer, Scrolltiefe und letzte Seite werden ohne jede Kennung gemessen. Der Zähler liest dafür nichts aus dem Gerät aus: Er misst seine eigene Laufzeit und die Rollposition des Fensters, rechnet daraus eine Stufe und eine Prozentzahl und schickt nur diese beiden. Die Höhe des Fensters bleibt für diese Messungen im Browser. Die Meldung, die das Skript beim Verlassen der Seite schickt, nimmt der Server seit dem 16.09.2026 aber nur an, wenn derselbe Browser am selben Tag für diesen Zähler gezählt wurde — sonst verfälschten Programme, die nur das Skript ausführen, die Zahlen. Dafür bildet er den Tageshash wie beim Zählen und sieht nach, ob er in der Online-Liste steht, bei einem Besuch über Mitternacht auch den vom Vortag. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nicht gespeichert, und die Meldung wird nicht mit dem Hash verknüpft. Die letzte Seite eines Besuchs erfordert überhaupt keine zusätzliche Erhebung; sie fällt beim nächtlichen Aufräumen der Online-Liste ab. Die Einstiegsseite fällt ebenso nebenbei ab: der Zählpfad legt ohnehin eine Zeile an, und ist sie neu, war es der erste Aufruf des Besuchs. Die Ladezeit stammt aus der Messung, die der Browser über SEINE EIGENE Anfrage an die gezählte Seite geführt hat — kein Merkmal Ihres Geräts. Seit dem 27.08.2026 können drei Angaben dazukommen, die das Skript des Zählers tatsächlich vom Gerät abfragt: die Bildschirmauflösung, die Breite des Browserfensters und das Pixelverhältnis. Das ist ein Zugriff auf Ihre Endeinrichtung und nicht mit den Messungen davor zu verwechseln. Seit dem 11.09.2026 geschieht das nur, wo der Seitenbetreiber es eingeschaltet hat — für Seitenbetreiber, die wissen wollen, für welche Bildschirme sie gestalten. Gespeichert wird auch hier nur eine Anzahl je Tag: Auflösung und Gerätepixel als Wert, die Fenstergröße nur als eines von sieben Bändern, weil eine genaue Fenstergröße ein Wiedererkennungsmerkmal wäre.
Der Zähler setzt keine Cookies und liest standardmäßig nichts aus Ihrem Gerät aus. Nur wo der Seitenbetreiber es einschaltet, fragt sein Skript drei Werte ab: die Bildschirmauflösung, die Breite des Browserfensters und das Pixelverhältnis. Auf stats4u.net selbst wird ein Sitzungs-Cookie nur gesetzt, wenn Sie einen Zähler anlegen oder umstellen.
E-Mail-Adresse des Zähler-Inhabers. Bei Zählern aus der Zeit vor 2026 ist teilweise eine hinterlegt; wer im Assistenten eine angibt, tut das freiwillig. Sie dient dazu, auf Anforderung den Verwaltungslink an genau diese Adresse zu schicken – eine andere lässt sich nicht angeben –, und nach ihrer Bestätigung für einen einmaligen Hinweis, wenn der Zähler verstummt, sowie für die Briefe, die der Inhaber einschaltet: den Wochenbrief, eine E-Mail an ungewöhnlichen Tagen und eine Nachricht beim Erreichen einer gesetzten Schwelle. Den Wochenbrief eines Zählers kann außerdem jeder bestellen; ihn erhält nur eine bestätigte Adresse, und jeder Wochenbrief lässt sich mit einem Klick abbestellen. Adressen werden im Klartext gespeichert, nicht weitergegeben und nicht für Werbung benutzt. Nicht bestätigte Adressen werden spätestens nach zwei Tagen gelöscht. Für die Adresse des Inhabers gibt es keine automatische Löschfrist; im Besitzerkasten der eigenen Statistik lässt sie sich jederzeit selbst entfernen, sonst auf Anfrage über das Supportformular.
Besuche auf stats4u.net selbst. Wird eine Seite dort von einer anderen Website aus oder mit utm_source in der Adresse aufgerufen, merkt sich der Server die erste solche Quelle des Tages – nur die Domain bzw. den Wert von utm_source und die aufgerufene Seite – zusammen mit einem gesalzenen Tageshash aus IP-Adresse und User-Agent, der mit keinem Hash eines Zählers übereinstimmt. Es wird kein Cookie gesetzt, und als automatisiert erkannte Anfragen werden nicht erfasst. Dieser Eintrag wird nach 2 Tagen gelöscht. Wird eine Zählernummer geholt, wird zu ihr gespeichert, woher der Besucher kam – die verweisende Domain bzw. der Wert von utm_source (oder die erste Quelle des Tages), die Seiten auf stats4u.net, der Zeitpunkt und wann der Code zuerst kopiert wurde –, ohne IP-Adresse und ohne Kennung, solange der Zähler besteht; bei einer Nummer, mit der nie etwas gezählt wurde, 400 Tage. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – zu wissen, auf welchen Wegen Menschen zum Dienst finden, die einen Zähler dann auch wirklich einsetzen.
Auf der Startseite und auf den Statistikseiten wird Werbung von Google AdSense ausgeliefert. Auf dem Blog wird Werbung von Google AdSense ausgeliefert. Dafür fragt eine Einwilligungsschicht Ihre Zustimmung ab.
Rechtsgrundlage für die Zählung ist das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers an einer Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wer den Zähler auf seiner Seite einbindet, ist für die dort erhobenen Daten verantwortlich; Stats4U verarbeitet sie in seinem Auftrag.
Seit dem 27.08.2026 misst der Zähler neun Dinge zusätzlich: wie lange eine Seite sichtbar war, wie weit sie zu sehen war, welche Seite die letzte eines Besuchs war, welche die erste war, wie lange die einzelne Seite die Leser hielt, wie schnell sie lud, welchen Bildschirm das Gerät hat, wie breit das Fenster war und wie viele echte Pixel dahinterstehen.
Die ersten sechs werden ohne Kennung gespeichert und ohne einen Zugriff auf Ihr Gerät erhoben. Ob eine Meldung dazu von einem gezählten Besuch stammt, prüft der Server allerdings am Tageshash (siehe unter der Tabelle). Die letzten drei sind anders: für sie fragt das Skript des Zählers Ihr Gerät ab. Das ist ein Zugriff auf die Endeinrichtung, und wir schreiben es hierhin statt ins Kleingedruckte — Einzelheiten stehen unter der Tabelle. Seit dem 11.09.2026 geschieht das nur auf Seiten, deren Betreiber es eingeschaltet hat (data-screen="1" im Einbindungscode); auf www.stats4u.net selbst nur nach Ihrer Einwilligung.
Was gespeichert wird, ist in allen neun Fällen nur eine Stufe, ein Band, eine Adresse oder ein Wert mit einer Anzahl je Tag. Es gibt keine Zeile, die einen einzelnen Besuch beschreibt.
Ereignisse (nur wenn der Betreiber sie einrichtet). Ein Ereignis ist ein Klick oder Aufruf, den der Seitenbetreiber benennt, etwa „kontakt“ oder „formular-gesendet“; bei eingeschaltetem Klick-Automaten heißt es nach dem Ziel eines Links (Pfad der eigenen Seite oder Host einer fremden). Gespeichert wird je Zähler, Tag und Name nur eine Anzahl — keine Kennung, keine IP-Adresse, keine Reihenfolge. Aus „kontakt: 14“ lässt sich nicht ablesen, wer geklickt hat. Der Name darf keine personenbezogenen Daten enthalten. Der Dienst weist Namen mit einem @, einer langen Ziffernfolge oder einem langen Code ab; einen Klarnamen erkennt er nicht. Wer Namen aus dem bildet, was ein Besucher eingetippt hat, nutzt die Funktion nicht wie vorgesehen und ist dafür als Verantwortlicher selbst verantwortlich. Die Namen erscheinen auf der Statistikseite des Zählers und sind dort öffentlich, soweit der Betreiber den Zähler nicht auf privat gestellt hat. Zum Schutz vor Missbrauch merkt sich der Server je Adresse eine gesalzene Prüfsumme und die Zeitpunkte der Anfragen der letzten Stunde — bei Ereignissen ebenso wie bei den Meldungen zu Verweildauer und Gerätewerten, bei fehlgeschlagenen Passworteingaben (Verwaltungsbereich und passwortgeschützte Statistik) und bei fehlgeschlagenen Löschversuchen; diese Ablage wird nach etwa zwei Stunden bei nächster Gelegenheit gelöscht.
Ziele (nur wenn der Betreiber sie festlegt). Ein Ziel ist ein Ereignis oder eine Seite, die der Seitenbetreiber als Erfolg festlegt, etwa „kontakt“ oder „/danke“. Anders als ein Ereignis zählt ein Ziel jeden Besucher je Tag nur einmal. Dafür merkt sich der Server zu einem erreichten Ziel den Tageshash des Besuchers — denselben, mit dem er ihn ohnehin zählt — und löscht ihn mit den übrigen Tageshashes nach 2 Tagen. Über den Tag hinaus gespeichert werden, 400 Tage lang, je Ziel und Tag nur die Zahl der Besucher, die es erreicht haben, und wie oft es ausgelöst wurde, dazu je Merkmal eine Anzahl: Land, Gerät, Browser, Betriebssystem, Sprache, die Domain der verweisenden Seite und die Einstiegsseite des Besuchs. Diese Merkmale stammen aus der Zeile, die der Server während eines Besuchs für die Anzeige „jetzt online“ führt; sie enthält Land, Stadt, die zuletzt aufgerufene Seite, Browser, Betriebssystem, Gerät und Sprache, seit dem 25.09.2026 auch die Domain der verweisenden Seite und die Einstiegsseite. Sie wird beim nächtlichen Aufräumen gelöscht, sobald ihr letzter Aufruf eine Stunde zurückliegt — spätestens rund 25 Stunden danach. Ein Ereignis zählt nur dann als Ziel, wenn derselbe Browser an diesem Tag für diesen Zähler als Besucher gezählt wurde. Nach 2 Tagen gibt es keine Zeile mehr, die einen Besucher mit einem Ziel verbindet.
Umfragen (nur wenn ein Betreiber eine anlegt). Eine Umfrage besteht aus einer Frage und zwei bis sechs Antworten oder einer Bewertung mit Sternen, die ihr Ersteller festlegt. Sie steht als Bild auf seiner Seite; abgestimmt wird auf www.stats4u.net unter /poll/. Das Bild ist ein Zählerbild: jede Anzeige wird erhoben und gezählt wie oben beschrieben. Wer abstimmt, schickt die gewählte Antwort an www.stats4u.net. Gespeichert wird je Umfrage, Tag und Antwort nur eine Anzahl, dazu je Antwort eine Anzahl nach Land und Geräteart. Damit jeder Besucher je Umfrage und Tag nur einmal abstimmt, merkt sich der Server einen Tageshash — gebildet wie der des Zählers, aber mit der Nummer der Umfrage — ohne die gewählte Antwort und löscht ihn nach 2 Tagen. Es gibt zu keinem Zeitpunkt eine Zeile, die eine Person mit ihrer Antwort verbindet. Das Abstimmformular trägt ein Prüfmerkmal, das aus Nummer, Datum, IP-Adresse und Browserkennung berechnet und nicht gespeichert wird; es verhindert, dass eine fremde Seite ihre Besucher unbemerkt abstimmen lässt. Frage, Antworten und Stimmenzahlen bleiben gespeichert, bis die Umfrage gelöscht wird; ob das Ergebnis öffentlich zu sehen ist, entscheidet ihr Ersteller. Beim Anlegen einer Umfrage prüft Google reCAPTCHA zum Schutz vor automatisierten Einsendungen die Übermittlung; das dafür nötige Skript wird erst beim Absenden geladen, nicht schon beim Seitenaufruf. Rechtsgrundlage dafür: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Rechtsgrundlagen und Widerspruch
4.1 Rechtsgrundlage der Zählung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers, die Reichweite seiner eigenen Seite zu messen. Das Interesse ist die Kenntnis darüber, ob und wie die eigene Seite gefunden wird; ihm stehen keine schutzwürdigen Interessen der Besucher entgegen, weil keine Kennung gesetzt wird, die IP-Adresse nicht in die Statistik eingeht und eine seitenübergreifende Wiedererkennung technisch ausgeschlossen ist.
4.2 Der Zähler speichert nichts im Endgerät und liest standardmäßig auch nichts daraus aus — weder für die Zählung noch für die sechs Messungen unter 3, die ohne Zugriff auf das Gerät auskommen. Dafür greifen § 25 TDDDG und Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie nicht, und eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Die Bildschirmauflösung, die Breite des Browserfensters und das Pixelverhältnis sind anders (siehe 3): Diese drei Werte fragt das Skript des Zählers vom Gerät ab, aber nur dort, wo der Seitenbetreiber es eingeschaltet hat. Das ist ein Zugriff auf die Endeinrichtung im Sinne dieser Vorschriften. Ob er auf einer bestimmten Seite eine Einwilligung der Besucher erfordert, hängt vom dort geltenden Recht ab; das beurteilt der Seitenbetreiber, der es einschaltet, und er holt die Einwilligung ein, wo sie nötig ist.
4.3 Rechtsgrundlage für die Bereitstellung des Dienstes gegenüber dem Zählerinhaber und für die Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Nutzungsverhältnisses), für die Abwehr von Missbrauch und für die Betriebssicherheit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, für gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und für alles, wofür eine Einwilligung eingeholt wird, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
4.4 Widerspruchsrecht. Sie können der Verarbeitung, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, nach Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Richten Sie den Widerspruch an den Betreiber der Seite, auf der Sie den Zähler angetroffen haben; er ist der Verantwortliche. Sie können sich auch an stats4u@lukaswojcik.com wenden — wir leiten den Widerspruch weiter und setzen ihn auf Weisung um.
4.5 Ausschluss der eigenen Zugriffe. Der Betreiber eines Zählers kann eigene IP-Adressen und -Bereiche vom Zählen ausnehmen. Diese Angaben stehen im Klartext, weil ein Bereich sich nicht als Prüfsumme vergleichen lässt, und bleiben gespeichert, bis der Betreiber sie zurücknimmt.
5. Wenn Sie www.stats4u.net selbst besuchen
5.1 Zugriffsprotokoll des Webservers. Jeder Aufruf wird mit vollständiger IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufener Adresse, Antwortcode, übertragener Datenmenge, Verweisquelle und User-Agent protokolliert. Das Protokoll dient der Fehlersuche und der Abwehr von Angriffen und wird nach 14 Tagen gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das gilt für jeden Aufruf, also auch für den Abruf eines Zählerbildes.
5.2 Sitzungs-Cookie. Beim Erzeugen oder Ändern eines Zählers auf www.stats4u.net wird ein Sitzungs-Cookie gesetzt, ebenso, wenn Sie auf einer passwortgeschützten Statistikseite das richtige Passwort eingeben. Es enthält eine zufällige Kennung, dient allein dem Zusammenhalt der Schritte im Assistenten beziehungsweise der Freischaltung dieser Statistik und verfällt mit dem Schließen des Browsers. Das Passwortformular selbst setzt keines, und auf den Seiten Datenschutzerklärung und Impressum wird bewusst keines gesetzt.
5.3 Werbung. Auf den Statistikseiten unter /live wird Werbung von Google AdSense (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) eingeblendet. Google kann dabei Daten über Ihr Gerät verarbeiten und, bei entsprechender Einwilligung, Kennungen in Ihrem Gerät speichern und auslesen. Die Startseite trägt keine Werbung.
5.4 Einwilligungsverwaltung. Für Besucher aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz wird Googles Einwilligungsverwaltung („Privacy & messaging“, fundingchoicesmessages.google.com) geladen. Sie fragt die Einwilligung ab und stellt das Ergebnis nach dem IAB-TCF-Standard bereit. Liegt keine Einwilligung vor, liefert Google Werbung ohne Personalisierung und ohne Zugriff auf Ihr Gerät aus. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Schaltfläche in der Einwilligungsverwaltung widerrufen.
5.5 Sitzungsaufzeichnung (MousePlayer). Auf den Seiten von www.stats4u.net — und nur dort — kann eine Aufzeichnung von Sitzungen laufen, die Mausbewegungen und Klicks erfasst und dafür etwas im Endgerät ablegt. Sie wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen. Auf den Seiten der Kunden, die den Zähler einbinden, läuft sie nicht.
5.6 Eigener Zähler. www.stats4u.net zählt seine eigenen Besucher mit demselben Zähler, den es anbietet, und mit eingeschalteter Messung von Bildschirmauflösung, Fensterbreite und Pixelverhältnis. Auch das ist an Ihre Einwilligung gebunden; der Zähler legt nichts im Endgerät ab.
5.7 Anfrageformular. Wenn Sie das Formular benutzen, verarbeiten wir die Angaben, die Sie hineinschreiben: Anliegen, Name, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Zählernummer und Ihre Nachricht. Die Einsendung wird gespeichert, damit sie bearbeitet werden kann, und zusätzlich als Benachrichtigung an einen Messenger-Dienst (Telegram) übermittelt, über den der Betreiber sie erhält. Zum Schutz vor automatisierten Einsendungen prüft Google reCAPTCHA die Übermittlung; das dafür nötige Skript wird erst geladen, wenn Sie das Formular öffnen, nicht schon beim Seitenaufruf. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
5.8 E-Mail-Adressen von Zählerinhabern und Abonnenten. Für Zähler aus der Zeit vor 2026 ist teilweise eine Adresse hinterlegt; im Assistenten oder im Besitzerbereich Ihrer Statistikseite kann eine angegeben werden, freiwillig. An eine solche Adresse wird auf Anforderung der Verwaltungslink geschickt — an genau diese Adresse; eine andere lässt sich nicht angeben. Für alles Weitere wird sie erst verwendet, wenn sie über einen an sie geschickten Link bestätigt ist; der Link gilt 24 Stunden. Eine bestätigte Adresse erhält einen einmaligen Hinweis, wenn der Zähler verstummt und eine Prüfung seiner Seite das Problem bestätigt (höchstens einmal je Zähler), und, wenn Sie es im Besitzerbereich einschalten, den Wochenbrief des Zählers, eine E-Mail an ungewöhnlichen Tagen und eine Nachricht, wenn der Zähler eine von Ihnen gesetzte Schwelle erreicht. Unabhängig von der Inhaberschaft kann jeder auf der Statistikseite eines Zählers dessen Wochenbrief bestellen; auch hier erhält ihn nur eine bestätigte Adresse. Gespeichert werden je Bestellung die Zählernummer, die Adresse, die Sprache und der Zeitpunkt der Bestätigung. Die Briefe enthalten nur die Statistik des Zählers — keine IP-Adressen und nichts über einzelne Besucher. Jeder Wochenbrief trägt einen Link, der mit einem Klick abbestellt; die E-Mail an ungewöhnlichen Tagen wird im Besitzerbereich abgeschaltet, und eine Schwelle wird dort entfernt oder nach dem Erreichen von selbst gelöscht. Die Adressen werden im Klartext gespeichert, nicht weitergegeben und nicht für Werbung verwendet. Für die Adresse des Inhabers gibt es keine automatische Löschfrist; Sie können sie im Besitzerbereich jederzeit selbst entfernen, und mit ihr enden die Briefe an sie als Inhaber. Rechtsgrundlage: für den Wochenbrief, seine Bestellung, die E-Mail an ungewöhnlichen Tagen und die Schwellen-Nachricht Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können, indem Sie abbestellen, abschalten oder die Schwelle entfernen; für den Verwaltungslink Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für den Hinweis auf einen verstummten Zähler Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
5.9 Versand von E-Mail. Alle E-Mails — der Verwaltungslink, die Bestätigungslinks und die Briefe nach 5.8 — laufen über einen Postausgangsdienst (PrivateEmail, Namecheap, Inc.). Es gibt keine Werbung per E-Mail und keinen Massenversand: Ein Brief geht nur an eine nach 5.8 dafür bestätigte Adresse, der Verwaltungslink nur auf Anforderung. Zum Schutz vor Missbrauch hält der Server je Zähler, je IP-Adresse und je E-Mail-Adresse eine gesalzene Prüfsumme und die Zeitpunkte der Anfragen fest; diese Aufzeichnungen und nicht bestätigte Adressen werden spätestens nach zwei Tagen gelöscht (siehe 8).
5.10 Automatisch erzeugte Zusammenfassung. Oben auf einer Statistikseite können zwei bis drei Sätze über die Entwicklung des Zählers stehen. Dem Sprachmodell werden dafür ausschließlich bereits zusammengefasste Zahlen und die meistbesuchten Seitenadressen des betreffenden Zählers vorgelegt — keine IP-Adressen, keine Besucherkennungen und nichts, was sich einer einzelnen Person zuordnen ließe. Die Verarbeitung findet auf der Infrastruktur des Betreibers statt.
5.11 Schriften und eingebundene Dateien. Schriftarten, Bilder und Skripte dieser Seiten werden vom eigenen Server ausgeliefert. Es werden keine Schriften von fremden Servern nachgeladen.
5.12 Schutz vor automatisierten Anfragen (Google reCAPTCHA). Anfragen aus bestimmten Formularen und Schaltern auf www.stats4u.net prüft Google reCAPTCHA v3 (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Das sind: das Anfrageformular (5.7), das Anlegen einer Umfrage, das Anfordern des Verwaltungslinks, das Eintragen einer E-Mail-Adresse für einen Zähler oder für den Wochenbrief, die Rückholung eines Zählers über seine Seite, die Prüfung, ob eine Seite den Zähler trägt, die Anmeldung zum Webring und das Ein- und Ausschalten der E-Mail an ungewöhnlichen Tagen. Das Skript wird erst geladen, wenn ein solches Formular geöffnet, angeklickt oder abgeschickt oder ein solcher Schalter betätigt wird, nicht schon beim Seitenaufruf; Seiten ohne sie laden es gar nicht. Dabei legt es im lokalen Speicher des Browsers einen Eintrag an („_grecaptcha“), und der Browser übermittelt Google Angaben zu Gerät und Nutzung, darunter die IP-Adresse. Google bewertet daraus, ob die Anfrage von einem Menschen stammt, und gibt eine Wertung zurück. www.stats4u.net selbst übermittelt Google nicht die IP-Adresse, sondern das im Browser erzeugte Prüfzeichen, und erhält dafür die Wertung. Fehlt ein gültiges Ergebnis, ist Google nicht erreichbar oder liegt die Wertung unter einer Schwelle, wird die Anfrage abgelehnt. Ausgenommen ist das Anfrageformular: Eine Einsendung mit zu niedriger Wertung wird mit der Wertung gespeichert, als Spamverdacht markiert und nicht an Telegram weitergeleitet; ist Google nicht erreichbar, wird sie ungeprüft angenommen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz der Formulare, des Servers und des Postausgangs vor Missbrauch. Zur Übermittlung in die USA siehe 7.
5.13 Woher neue Zähler kommen. Wird auf www.stats4u.net eine Zählernummer geholt — mit dem ersten Handgriff im Assistenten, wozu auch das Kopieren des Codes gehört —, wird zu dieser Nummer gespeichert: der Zeitpunkt; woher der Besucher kam, also die Domain der verweisenden Seite (nie deren Pfad oder Suchbegriffe) oder der Wert von utm_source in der Adresse; der Pfad der Assistentenseite und der Seite davor auf www.stats4u.net; und wann der Code zum ersten Mal kopiert wurde. Ein weiterer Zähler, der in derselben Sitzung angelegt wird, übernimmt diese Angaben; bei einer Nummer, die über das WordPress-Plugin angefordert wird, wird nur das festgehalten. Eine IP-Adresse wird zur Nummer nicht gespeichert. Um zu zählen, wie viele verschiedene Menschen Zähler anlegen, merkt sich der Server an dem Tag, an dem eine Nummer geholt wird, den gesalzenen Tageshash des Besuchers — gebildet aus IP-Adresse, Browserkennung, Datum und Tagessalz, mit eigenem Zweckvermerk — zusammen mit einer laufenden Nummer für diesen Tag, und speichert zur Zählernummer nur diese laufende Nummer. Der Hash wird mit den übrigen Tageshashes gelöscht (siehe 8); danach zeigt die laufende Nummer nur noch, dass zwei Zählernummern am selben Tag vom selben Besucher geholt wurden, und führt zu niemandem mehr. Ob der Zähler später genutzt wird, ergibt sich aus seinen eigenen Zahlen. Der Zweck: zu sehen, auf welchen Wegen Menschen zum Dienst finden, die einen Zähler dann auch wirklich einsetzen.
5.14 Erste Quelle eines Besuchs. Viele Besucher kommen erst nach mehreren Seiten zum Assistenten. Damit die Quelle nicht verloren geht, merkt sich der Server, wenn eine Seite von www.stats4u.net von einer anderen Website aus oder mit utm_source in der Adresse aufgerufen wird, den gesalzenen Tageshash des Besuchers — gebildet aus IP-Adresse, User-Agent, Datum und dem Tagessalz, mit einem eigenen Zweckvermerk, sodass er mit keinem Hash eines Zählers übereinstimmt — zusammen mit dieser Domain bzw. dem Wert von utm_source und dem Pfad der aufgerufenen Seite. Gespeichert wird nur die erste Quelle des Tages; als automatisiert erkannte Anfragen werden nicht erfasst. Holt derselbe Besucher an diesem Tag eine Zählernummer, wird diese Quelle zur Nummer gespeichert (5.13) und als solche gekennzeichnet. Es wird kein Cookie gesetzt und nichts auf dem Gerät gespeichert oder daraus ausgelesen; der Server verwendet nur, was der Browser ohnehin mit jeder Anfrage schickt. Rechtsgrundlage für 5.13 und 5.14: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt darin zu wissen, auf welchen Wegen Menschen zum Dienst finden, die einen Zähler dann auch wirklich einsetzen. Ein Widerspruch kann an stats4u@lukaswojcik.com gerichtet werden.
5.15 Live-Chat (reactive.chat). Auf den Seiten von www.stats4u.net — und nur dort — kann ein Chatfenster erscheinen, über das Sie uns schreiben können. Es ist ein eigenes Produkt desselben Betreibers und läuft auf dessen Servern in Polen. Es wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen; lehnen Sie ab, wird es gar nicht geladen. Das Chatfenster legt im Speicher Ihres Browsers Einträge ab, deren Namen mit „rc_“ beginnen: eine zufällige Kennung des Gesprächs, den Zustand des Fensters, noch nicht gesendete Nachrichten und — wenn Sie sie angeben — Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aus dem Formular vor dem Chat. Cookies setzt es nicht. Beim Verbinden übermittelt es die aufgerufene Seite (Adresse und Titel), die verweisende Seite, Sprache, Zeitzone, Bildschirm- und Fenstergröße, die Geräteart und die zuvor besuchten Seiten dieses Besuchs, nach dem Öffnen des Chats auch den sichtbaren Text der Seite, damit sich eine Antwort darauf beziehen kann. Gespeichert werden Ihre Nachrichten und hochgeladene Dateien sowie Browserkennung (User-Agent), Sprache und Land. E-Mail-Adressen, Kartennummern, IBAN, Telefon- und Steuernummern in Nachrichten werden schon im Browser unkenntlich gemacht. Die IP-Adresse wird nur kurzzeitig im Arbeitsspeicher zum Schutz vor Missbrauch verwendet. Antworten erzeugt ein Sprachmodell auf einem eigenen Rechner des Betreibers in Polen; Ihre Nachrichten erhält kein KI-Anbieter. Unter „Ihre Daten“ im Chatfenster können Sie jederzeit sehen, was gespeichert ist, Ihre Einwilligung widerrufen und alles löschen. Rechtsgrundlage: für das Laden und das Speichern im Endgerät Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
6. Empfänger
Die im Auftrag erhobenen Zählerdaten verlassen den Server in Łódź nicht. Sie werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben noch in eine fremde Wolke geschrieben.
Empfänger gibt es nur für die unter 5. genannten Nebenleistungen:
- Google Ireland Limited — Werbung auf den Statistikseiten, Einwilligungsverwaltung, Schutz der Formulare vor automatisierten Anfragen (5.3, 5.4, 5.7, 5.12),
- Telegram FZ-LLC — Benachrichtigung über eingegangene Anfragen (5.7),
- Namecheap, Inc. / PrivateEmail — Versand von E-Mails (5.8, 5.9),
- MousePlayer — Sitzungsaufzeichnung auf www.stats4u.net, nur nach Einwilligung (5.5).
Darüber hinaus geben wir Daten weiter, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind — etwa gegenüber Strafverfolgungsbehörden auf einer wirksamen Anordnung.
7. Übermittlung in Drittländer
Die Verarbeitung findet in Polen und damit in der Europäischen Union statt.
Eine Übermittlung in ein Drittland kommt nur bei den unter 6. genannten Empfängern vor. Für Google greift der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln. Für Namecheap greifen Standardvertragsklauseln. Für Telegram (Vereinigte Arabische Emirate) stützt sich die Übermittlung auf Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO; sie betrifft ausschließlich die Angaben, die Sie selbst in das Anfrageformular schreiben. Wer das Formular nicht benutzt, ist davon nicht betroffen.
Für Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss lässt sich ein Zugriff staatlicher Stellen nicht mit derselben Sicherheit ausschließen wie innerhalb der EU. Deshalb steht das hier, und deshalb ist der Umfang so klein gehalten.
8. Speicherdauer
Die Fristen stehen in der Übersicht unter 3. Zusammengefasst:
- Zugriffsprotokoll des Webservers: 14 Tage,
- Online-Zeile eines Besuchs: bis zum nächtlichen Aufräumen, spätestens rund 25 Stunden nach dem letzten Aufruf,
- Tageshashes der Besucher, auch die zu erreichten Zielen: 2 Tage; das Salz wird mit ihnen gelöscht,
- erste Quelle eines Besuchs auf www.stats4u.net (5.14): 2 Tage, zusammen mit den übrigen Tageshashes,
- Live-Chat (5.15): Gespräche 12 Monate nach der letzten Nachricht, dann löscht ein nächtlicher Lauf sie; im Browser die Angaben aus dem Formular vor dem Chat bis zu einem Jahr, die Kennung des Gesprächs einen Tag,
- Herkunft einer Zählernummer (5.13): solange der Zähler besteht — sie wird mit ihm gelöscht; bei einer Nummer, mit der nie etwas gezählt wurde, 400 Tage,
- zusammengefasste Auswertungen (Seiten, Seitenwechsel, Verweisquellen, Sprachen, Ereignisse, Ziele und ihre Merkmale, Verweildauer, Scrolltiefe, Einstiegsseite, letzte Seite eines Besuchs, Verweildauer je Seite, Ladezeit, Bildschirmauflösung, Fenstergröße, Gerätepixel): 400 Tage,
- Umfragen: Frage, Antworten und Stimmenzahlen je Tag, Land und Geräteart bis zur Löschung der Umfrage; der Tageshash der Abstimmenden 2 Tage,
- ausgeschlossene Adressen: bis zur Rücknahme durch den Zählerinhaber,
- E-Mail-Adresse des Zählerinhabers und die Einstellungen für Briefe an sie: bis zur Löschung durch ihn,
- Bestellungen des Wochenbriefs: bis zur Abbestellung,
- nicht bestätigte E-Mail-Adressen und die Aufzeichnungen zum Schutz der E-Mail-Formulare: beim nächtlichen Aufräumen gelöscht, sobald sie 24 Stunden alt sind, also spätestens nach zwei Tagen,
- Einsendungen aus dem Anfrageformular: bis zur Erledigung und darüber hinaus, solange handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
- Gesamtzählerstand: dauerhaft — er ist eine Zahl ohne Personenbezug.
Ein nächtlicher Lauf löscht, was abgelaufen ist. Die Löschung wird nicht auf Zuruf ausgesetzt.
9. Ihre Rechte
Ihnen stehen gegenüber dem Verantwortlichen zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) — welche Daten zu Ihnen verarbeitet werden,
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Richtigstellung unrichtiger Daten,
- Löschung (Art. 17 DSGVO) — soweit kein Aufbewahrungsgrund entgegensteht,
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — für Daten, die auf Einwilligung oder Vertrag beruhen,
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO) — gegen jede Verarbeitung, die auf berechtigtem Interesse beruht,
- Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) — mit Wirkung für die Zukunft; die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
9.1 Was uns dabei einschränkt. Die Statistik enthält keine IP-Adressen; die Besucher-Hashes sind gesalzen, und das Salz wird nach 2 Tagen gelöscht. Danach lässt sich ein Datensatz keiner Person mehr zuordnen — auch dann nicht, wenn Sie uns Ihre IP-Adresse nennen. Nach Art. 11 Abs. 1 DSGVO sind wir nicht verpflichtet, allein zur Beantwortung eines Antrags zusätzliche Daten zu erheben. Wie Art. 11 Abs. 2 DSGVO es verlangt, sagen wir Ihnen das dann und begründen es, statt eine Auskunft zu erfinden.
9.2 Wohin mit dem Antrag. Betrifft Ihr Anliegen den Zähler auf einer fremden Seite, ist der Betreiber jener Seite Ihr Ansprechpartner (2.1). Sie können sich trotzdem an uns wenden; wir leiten weiter und setzen auf dessen Weisung um. Betrifft es www.stats4u.net selbst, wenden Sie sich unmittelbar an stats4u@lukaswojcik.com.
10. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren — unbeschadet anderer Rechtsbehelfe.
Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen ist:
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO), ul. Stawki 2, 00-193 Warszawa, Polen, uodo.gov.pl.
Sie können sich ebenso an die Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts oder Ihres Arbeitsplatzes wenden.
11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt und kein Profiling. Es werden keine Werbeprofile gebildet, keine Interessen abgeleitet und keine Bewertungen einzelner Personen vorgenommen.
Die Erkennung automatischer Zugriffe („Bots“) beurteilt den User-Agent einer Anfrage, nicht eine Person, und hat keine rechtliche Wirkung für irgendjemanden.
Die Wertung von reCAPTCHA (5.12) entscheidet nur über die einzelne Anfrage; darüber hinaus wird niemand bewertet. Eine abgelehnte Anfrage kann erneut geschickt oder das Anliegen an stats4u@lukaswojcik.com gerichtet werden; eine Einsendung über das Anfrageformular wird wegen ihrer Wertung nie abgelehnt.
12. Ist die Bereitstellung erforderlich?
Es besteht weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Pflicht, Daten bereitzustellen. Ohne Verarbeitung der unter 3. genannten Angaben kann ein Aufruf allerdings nicht gezählt werden — das ist die Funktion selbst und keine Bedingung.
Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Ohne sie lassen sich lediglich der Verwaltungslink und die Briefe nach 5.8 nicht zusenden.
13. Sicherheit
Alle Seiten und der Abruf des Zählerbildes laufen ausschließlich verschlüsselt über HTTPS. Der Server steht in den Räumen des Betreibers; die Datenbank nimmt keine Verbindungen von außerhalb an. Zugangsdaten liegen außerhalb des über das Netz erreichbaren Verzeichnisses.
Die Besucher-Wiedererkennung arbeitet mit einem täglich wechselnden, geheimen Salz. Weil die Zählernummer in den Hash eingeht, ergibt derselbe Besucher auf zwei verschiedenen Seiten zwei verschiedene Hashes — eine seitenübergreifende Wiedererkennung ist damit technisch ausgeschlossen und nicht bloß untersagt.
Die vollständige Beschreibung der Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO steht in Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
14. Kinder
Das Angebot richtet sich an Betreiber von Internetseiten und nicht an Kinder. Es werden wissentlich keine Daten von Kindern erhoben. Der Zähler unterscheidet nicht nach Alter, weil er dafür Angaben erheben müsste, die er gerade nicht erhebt.
15. Änderungen dieser Erklärung
Diese Erklärung wird fortgeschrieben, wenn sich die Verarbeitung ändert. Maßgeblich ist die jeweils unter www.stats4u.net/privacy veröffentlichte Fassung; sie trägt Fassungsnummer und Stand.
Die Übersicht unter 3. wird bei jedem Aufruf aus der Konfiguration des Systems erzeugt. Ändert sich die Technik, ändert sich die Übersicht mit ihr — sie kann nicht veralten, ohne dass sich auch der Code ändert.
Diese Erklärung wird in mehreren Sprachen veröffentlicht. Verbindlich ist allein die englische Fassung; die übrigen Sprachfassungen sind Übersetzungen. Bei Abweichungen geht die englische Fassung vor.
16. Weitere Dokumente
Ergänzend gelten:
- die Nutzungsbedingungen — was der Dienst leistet, was er nicht leistet, und wer wofür einsteht,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag — für alle, die den Zähler auf ihrer eigenen Seite einbinden,
- der Datenschutz für Ihre Seite — ein fertiger Absatz für die eigene Erklärung, zugeschnitten auf den eigenen Zähler, in allen Sprachen dieser Website,
- das Impressum.
Stand
Fassung 1.18, Stand 27. September 2026.